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Erzeugt Ihr Rechnungsprogramm gültige XRechnungen?
Wir prüfen, ob Rechnungsprogramme aus 8 festgelegten Testfällen XRechnung-Dateien erzeugen, die der KoSIT-Validator annimmt. Das ist eine technische Prüfung weniger Fälle, kein umfassender Produkttest und keine Steuer- oder Rechtsberatung.
Was ein Bericht beantwortet
- Klappt die normale Rechnung?
- Klappt es bei Behörden?
- Klappen Sonderfälle?
- Wie lange bis zur ersten E-Rechnung?
Was die Prüfung zeigt
XRechnung ist ein deutscher Standard für elektronische Rechnungen im XML-Format. Der KoSIT-Validator ist das Prüfprogramm der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT). Er prüft eine Datei gegen die Regeln von XRechnung.
„Kann E-Rechnung“ ist eine Herstellerangabe; erst der KoSIT-Validator zeigt, ob eine Testdatei die Regeln von XRechnung erfüllt.
Der Validator prüft Format und Geschäftsregeln der Datei. Ob eine Rechnung steuerlich richtig ist, prüft er nicht.
E-Rechnungspflicht: was das BMF schreibt
Wir zitieren das Bundesministerium der Finanzen (BMF) wörtlich und legen den Text nicht aus. Ob die Pflicht für Ihre Rechnungen gilt, klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Ab dem 1. Januar 2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (E-Rechnung) zu verwenden. Bei der Einführung dieser obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung gelten Übergangsregelungen.
Zu den Ausnahmen schreibt das BMF:
Die Regelungen zur verpflichtenden E-Rechnung gelten nur, wenn überhaupt eine umsatzsteuerliche Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung besteht. Daher gelten die Regelungen nicht bei Rechnungen an Endverbraucher (sogenannte B2C-Umsätze) und für viele steuerfreie Umsätze (solche nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG, z. B. steuerfreie Finanzdienstleistungen, steuerfreie Grundstücksvermietungen).
Auch wenn eine umsatzsteuerliche Verpflichtung besteht, eine Rechnung auszustellen, braucht diese nicht als E-Rechnung ausgestellt zu werden bei Kleinbeträgen (bis 250 Euro Bruttobetrag, § 33 UStDV), Fahrausweisen, die als Rechnung gelten (§ 34 UStDV), Leistungen, die von Kleinunternehmern erbracht werden (§ 34a UStDV), Leistungen an juristische Personen, die nicht Unternehmer sind (z. B. viele Vereine – siehe auch Frage 5 – oder staatliche Einrichtungen), und bestimmten Leistungen an Endverbraucher im Zusammenhang mit einem Grundstück.
Quelle: Bundesministerium der Finanzen, Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025, Stand: März 2026, abgerufen am 09.10.2026.
Methodik
Wie wir prüfen, lesen Sie in der Methodik: So prüfen wir E-Rechnungen.